Leider werden immer wieder Ehen geschieden und oft wissen die Betroffenen nicht, wie kompliziert sich eine Scheidung gestalten kann. Daher sollten Sie sich vor einer Scheidung gut von unserer Kanzlei in Potsdam beraten lassen.
Wann eine Scheidung gültig ist
Das Scheidungsrecht schreibt relativ genau vor, ab wann eine Scheidung gültig ist bzw. eine Ehe als gescheitert gelten kann. Dabei ist wichtig, ob beide Ehegatten diese durchführen wollen oder nicht. Beantragen beide Ehegatten die Scheidung bzw. einer der Ehegatten und der Andere stimmt zu, so müssen Beide nachweislich ein Jahr getrennt voneinander gelebt haben.
Möchte nur einer der Ehegatten die Scheidung, so müssen nach dem Scheidungsrecht drei Jahre getrenntes Leben vorliegen.
Auch hier ist ein getrenntes Leben nicht unbedingt wörtlich zu sehen. So muss nicht zwingende einer der Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung bzw. Haus ausziehen. Solange Sie in räumlich getrennten Bereichen leben und es dürfen keine Gemeinsamkeiten in einzelnen Lebensbereichen vorliegen. Dies bedeutet, dass beide Ehegatten z.B. für sich waschen. einkaufen, kochen und Ihre Finanzen verwalten müssen. Versöhnungsversuche, in denen die Ehegatten wieder zusammenleben, zählen wenn Sie drei Monate nicht überschreiten, nicht als Unterbrechung der Trennungszeit.
Sonderfälle im Scheidungsrecht
So wie es Regeln gibt, sind natürlich auch gewisse Ausnahmen im Scheidungsrecht geregelt. So kann es in bestimmten Fällen, wie bei häuslicher Gewalt, zu einer schnellen Scheidung kommen, welche die ansonsten notwendige Trennungszeit unwirksam macht.
Es gibt auch den Fall, wenn auch relativ selten, dass ein Gericht einer Scheidung nicht zustimmt. Diese Härteklausel trifft z.B. zu, wenn ein Versagen der Scheidung im Interesse minderjähriger, gemeinsamer Kinder steht.
Natürlich gehört zu einer Scheidung mehr als nur die gemeinsame Trennungszeit, denn es gilt noch die Scheidungsfolgesachen zu klären. So muss z.B. etwaiger Unterhalt, das Sorgerecht und Recht auf Besuche mit dem Familiengericht zusammen entschieden werden.
Sollten Sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen können Sie unsere Rechtsanwaltskanzlei in Siegen gerne kontaktieren.