Rechtsanwältin Martina Scholz | Alt Nowawes 36 | 14482 Potsdam | 0331 / 740 54 10 | 0331 / 740 54 14 | scholz@ra-scholz-potsdam.de

scheidungsvereinbarungenAuch wenn eine Scheidung im Grunde ein trauriges Erlebnis ist, immerhin ist eine Ehe gescheitert, kommen diese doch relativ häufig vor. Damit verbunden gehen natürlich auch Scheidungsvereinbarungen einher, welche im Rahmen des Sorgerechtes verankert sind.
Wichtig bei jeder Scheidung und damit verbundenen Scheidungsvereinbarungen: Erst wenn, zumindest wenn beide Partner sich trennen wollen, nach einem Jahr die Trennungszeit vorbei ist, gilt eine Scheidung erst als gültig.
In den Scheidungsvereinbarungen können verschiedene Regelungen getroffen werden, weswegen wir Ihnen zumindest einen kurzen Überblick darüber verschaffen wollen.

  • Ehegattenunterhalt: Einer der häufigsten Bestandteile einer Scheidungsvereinbarung beschäftigt sich mit dem Ehegattenunterhalt. So ist nicht unbedingt immer nur die Höhe ein Thema, sondern auch ob auf diesen verzichtet wird – nicht jeder ehemaliger Partner möchte Unterhalt erhalten oder ist darauf angewiesen. So kann auch eine Vereinbarung getroffen werden, wonach der Unterhalt nur eine gewisse Zeit nach der Scheidung gezahlt wird.
    Auch hier müssen selbstverständlich gewisse Grenzen eingehalten werden, damit der Unterhalt wirksam ist. Ginge ein Unterhalt zu Lasten des Sozialhilfeträgers, so wäre er unwirksam.
  • Zugewinnausgleich: Nach einer Scheidung kann auch der Zugewinnausgleich ein Thema sein. Dabei wird das Anfangsvermögen beider Ehegatten mit dem Endvermögen der Beiden verglichen. Hatte ein Gatte einen höheren Vermögenszuwachs als der Andere, so muss dieser hälftig ausgeglichen werden.
  • Sorgerecht: Sollten beide Ehegatten zusammen eines oder mehrere Kinder haben und diese nicht volljährig sein, ist natürlich das Sorgerecht ein sehr wichtiger Punkt in der Scheidungsvereinbarung. Dies beinhaltet auch Vereinbarungen, wenn es um Umgang oder Besuche geht.
  • Versorgungsausgleich: Dieser Teil der Scheidungsvereinbarung beschäftigt sich mit den Rentenansprüchen beider Eheleute. Die in der Ehe gesammelte Summe wird ebenfalls zwischen Beiden aufgeteilt.

Dies sind natürlich einige der Punkte, welche für eine Scheidungsvereinbarung relevant sein können. Auch Regelungen welche sonstigen Besitz, wie Hausrat, Fahrzeugen oder Bankkonten, betreffen, sollten festgehalten werden.
Sollten Sie Unterstützung bei der Scheidungsvereinbarung wünschen, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei in Potsdam wenden.