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Genau wie beim allgemeinen Unterhaltsrecht muss auch bei Unterhaltsvereinbarungen zunächst einmal unterschieden werden, ob es sich um Unterhalt beim Kind oder bei Ehegatten handelt. Allgemein kann man sagen, dass es wenig Probleme bei Unterhaltsvereinbarungen gibt, nach denen es längere Zeit höheren Unterhalt gibt. Für eine genaue Beratung stehen wir Ihnen in Potsdam natürlich gerne zur Verfügung.

Unterhaltsvereinbarungen bei Kindern

unterhaltsvereinbarungenBei Kindesunterhalt gilt ganz klar, dass es keine Möglichkeit gibt einen Unterhalt zu zahlen, der geringer als der gesetzlich vorgeschriebene Unterhalt ist. Wiederrum ist es aber möglich, dass der erhöhte Unterhalt wieder auf den gesetzlichen Mindestunterhalt runter gekürzt werden kann.

Des Weiteren ist es natürlich wichtig, ob das Kind minderjährig ist oder nicht. Eine Unterhaltsvereinbarung zwischen Kind und Eltern ist nicht notwendig, wenn dieses minderjährig ist – eine solche Vereinbarung wird zwischen den Elternteilen getroffen.

Ist das Kind volljährig, werden solche Vereinbarungen zwischen ihm und dem Elternteil bzw. den Eltern getroffen.

Unterhaltsvereinbarungen bei Partnern

Auch hier muss zunächst einmal unterschiedenen werden, ob die Scheidung schon rechtskräftig ist, oder die Trennungszeit noch besteht. Ist die Scheidung noch nicht rechtskräftig, so kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt geltend gemacht werden. Dieser Unterhalt kann auch nicht gekürzt werden und der Unterhaltsberechtigte kann ab Bekanntgabe der Trennung diesen, gelten ab dem Folgemonat, einfordern.
Erst wenn die Scheidung rechtens ist, kann der geschuldete Unterhalt gekürzt werden – man spricht anbei hier von einem „nachehelichen Unterhalt“. Auf diesen kann, falls der Unterhaltsberechtigte dies wünscht, auch verzichtet werden.

Außerdem sollte beachtet werden, dass Unterhaltsvereinbarungen über einen nachehelichen Unterhalt, die vor einer Scheidung getroffen werden, einer notariellen Beurkundung bedürfen.

Auch gibt es verschiedene „Varianten“ nach denen eine Unterhaltsvereinbarung getroffen werden kann, neben einer einfachen Ablehnung. So kann die Vereinbarung (un-)befristet sein, sich nach dem Altersphasenmodell richten oder eine zusätzliche Unterhaltsverstärkung getroffen werden.

Sie sehen also: Bei Unterhaltsvereinbarungen gibt es Einiges zu beachten. Gerne steht unsere Rechtsanwaltskanzlei aus Potsdam Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.