Wie bei jeder Art von Vertrag, sollte man sich auch beim Arbeitsvertrag sicher sein, dass keine versteckten Klauseln vorhanden sind oder Formulierungen sich nachteilig auswirken. Sie sollten daher Ihren Arbeitsvertrag vor der Unterzeichnung genau untersuchen oder im Zweifelsfall überprüfen lassen – wobei wir Ihnen in unserer Kanzlei in Potsdam gerne helfen.
Notwendige Inhalte in Arbeitsverträgen
- Die Vertragsparteien
- Eine Tätigkeitsbeschreibung, sowie die Stellenbezeichnung
- Regelungen zu Überstunden und die Arbeitszeit
- Arbeitsort
- Höhe der Vergütung und etwaige Sonderzahlungen
- Urlaubstage, Verhalten im Falle von Krankheit etc.
- Die Kündigungsfristen
- Die Unterschriften der beteiligten Parteien
Neben diesen notwendigen Inhalten gibt es, je nach Branche, noch verschiedene optionale Inhalte, bei denen sich eine Überprüfung immer lohnen kann. Viele Verträge enthalten eine Klause welche die Geheimhaltung betreffen. Hier sollten Sie dringend darauf achten, wie umfassend diese formuliert ist. So kann ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot dazu führen, dass Sie nach der Kündigung, in einem abgesteckten Zeitraum, Ihrer Tätigkeit nicht nachgehen dürfen.
Stolpersteine bei den notwendigen Inhalten von Arbeitsverträgen
Schon bei der Tätigkeitsbeschreibung bzw. Positionsbezeichnung können die ersten Probleme lauern. Ist das Aufgabenfeld nicht genau festgelegt bzw. die Positionsbezeichnung sehr allgemein gehalten, können hier „erwartete“ Überstunden lauern. So kann auch durch eine Klausel eingefügt werden, dass der Arbeitgeber jeder Zeit das Tätigkeitsfeld des Arbeitnehmers ändern kann.
Worauf Sie, alleine für Ihre allgemeine Lebensplanung, achten sollten, ist auch die Befristung. Sollte es nicht explizit anders erwähnt sein, ist eine Anstellung normalerweise unbefristet. Sollte eine Befristung vorliegen, ist außerdem wichtig ob ein Sachgrund vorliegt. Dies sind dann häufig Vertretungsstellen für ausfallende Mitarbeiter durch z.B. Krankheit oder Schwangerschaft.
Auch das Thema Überstunden dürfte den meisten Arbeitnehmern schon begegnet sein. Sollte Ihr Vertrag diese nicht genauer beschreiben, sind Sie zunächst einmal nicht dazu verpflichtet diese zu leisten, außer eine Ausnahmesituation liegt vor.
Sie sehen also, es gibt viele Dinge bei Arbeitsverträgen zu beachten. Sollten Sie eine Überprüfung wünschen, können Sie gerne mit uns in Potsdam Kontakt aufnehmen.