Dienstvertrag und Werkvertrag – Die Unterschiede
Ob in Potsdam oder im Rest Deutschlands: der sogenannte Dienstvertrag begegnet vielen Berufstätigen schon bei der Einstellung, aber auch bei vielen Dienstleistungen trifft man auf diese Art des Vertrages. Aber wie bei vielen Verträgen steckt hierbei der Teufel im Detail. Der Werkvertrag findet nämlich auch oft Anwendung im Arbeitsalltag, daher ist es wichtig den Unterschied zu kennen. Vereinfach lässt sich sagen, dass der Hauptunterschied in der „Erbringschuld“. Der Begriff Schuld ist als nicht so dramatisch zu betrachten wie es erst klingt. Viel mehr ist gemeint, dass oft eine gewisse Leistung unter bestimmten Rahmenbedingungen erbracht werden soll. Hier zu, worauf weiter unten noch genauer eingegangen wird, zählt auch z.B. die Arbeit und die Zeit die ein Arbeitsnehmer am Tag bzw. in der Woche erbringen muss.
Bei einem Werkvertrag (WV) wird ein gewisser, vorher vereinbarter Erfolg vereinbart und erst wenn dieser erzielt wurde, gilt er als erfüllt. Ist dieser Erfolg aber erreicht, so endet die vereinbarte Schuld durch den Werkvertrag.
Beim Dienstvertrag (DV) wird nur die Erbringung einer gewissen Dienstleistung vereinbart. Im Gegensatz zum Werkvertrag, liegt hier aber eine Dauerschuld vor.
Hier einige Beispiele von Verträgen samt Zuordnung:
- Beratungsvertrag (DV)
- Bauvertrag (WV)
- Arbeitsvertrag (DV)
- Architektenvertrag (WV)
- Unterrichtsvertrag (DV)
- Reparaturvertrag (WV)
Der Arbeitsvertrag als Version des Dienstvertrages
Wie schon weiter oben erwähnt, ist der Arbeitsvertrag eine der, zumindest unter Arbeitsnehmern, gängigste Version des Dienstvertrages. Dabei ist aber eine Anmerkung relativ wichtig: Ist der Arbeitnehmer selbständig, so liegt trotz Arbeitsvertrag kein Dienstvertrag vor.
Mit dem Dienstvertrag geht der Arbeitnehmer eine Verpflichtung bzw., wie weiter oben schon erwähnt, eine Bringschuld ein. Damit der Arbeitnehmer, aber auch der Arbeitgeber gesetzlich abgesichert ist, müssen im Zuge eines Dienstvertrages bestimmte Dinge geregelt werden.
Zu diesen zählen unter anderem:
- Dir genaue Arbeitszeit samt dem Umfang der Tätigkeit
- Versicherungstechnische Fragen
- Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen
Zu weiteren Fragen können Sie sich gerne bei mir in Potsdam melden.