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Was ist eine Ordnungswidrigkeit?

Gerade im Straßenverkehr kommt es relativ schnell zu einer Ordnungswidrigkeit und sei dies aus einfacher Unachtsamkeit. Sie selber ist eine geringfügige Verletzung von Recht und Gesetz und hat in der Regel geringere Sanktionen zur Folge, als eine „normale“ Straftat.

Die Sanktion ist normalerweise ein Bußgeld und im Fall von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr auch ein bis drei Punkte im Flensburger Fahreignungsregisters.
Sollte man einen Bußgeldbescheid erhalten kann es sich lohnen einen Einspruch ein zu legen. Gerne überprüft unsere Anwaltskanzlei Scholz für Sie, ob es hier eine reelle Chance gibt, dass Sie die Sanktion nicht oder verringert für Sie in Kraft tritt.

Beispiele für Ordnungswidrigkeiten

Wie schon weiter oben erwähnt sind die bekanntesten und häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zu finden. Aber auch in anderen Bereichen können diese natürlich vorkommen. Daher wollen wir Ihnen hier eine kurze Liste an Beispielen liefern, damit Sie eine Vorstellung dafür bekommen, was Alles als Ordnungswidrigkeit gilt.

  • Die Lärmbelästigung, speziell zu unangebrachten Zeiten und oder bei häufigem Auftreten.
  • Ein Verstoß gegen die Tierhaltung (z.B. die mangelnde Aufsicht eines Kampfhundes)
  • Nicht beachten von Verwaltungsvorschriften (z.B. wenn man der Meldepflicht nicht nachkommt)
  • Werbung oder die verbotene Ausübung von Prostitution
  • Mißachtung des Rauchverbotes in z.B. öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Innerorts zu schnell fahren. Bei 31 bis 30 km/h zu schnell kommt es außerdem zu einem Monat Fahrverbot.
  • Außerorts zu schnell fahren. Bei zweimaligen Vergehen innerhalb von 12 Monaten droht auch hier ein Monat Fahrverbot.
  • Falschpranken. Sollte man vor der Einfahrt für die Feuerwehr oder Einsatzwagen geparkt haben und diesen dadurch behindert haben, erhält man außerdem einen Punkt in Flensburg.
  • Mindestabstand wird nicht eingehalten. Sollte dieser bei Geschwindigkeiten von 100 km/h oder mehr nicht eingehalten werden, führt auch dies zu einem Monat Fahrverbot.

Bei Fragen oder für eine umfassende Beratung können Sie unsere Rechtsanwaltskanzlei Scholz in Potsdam natürliche gerne kontaktieren.