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Unter Unterhalt nach dem Unterhaltsrecht versteht man die Verpflichtung eines Einzelnen, die Existenz eines anderen Menschen teilweise oder ganz finanziell zu sichern. Viele Menschen assoziieren mit dem Begriff Unterhalt auch gleichzeitig den Alimenten die nach einer Scheidung anfallen können. Vor dem Gesetz gibt es aber mehr Varianten als nur diese.

Kindesunterhalt 

unterhaltsrechtIm Grunde ist dies die häufigste Variante die im Unterhaltsrecht zu finden ist. Dieser bezieht sich auf den Anspruch des Kindes auf Unterhalt gegenüber seinen leiblichen Eltern. Dieser liegt prinzipiell immer vor, bis es sein 18. Lebensjahr vollendet hat.
Eine Ausnahme liegt vor, wenn das Kind unter 21 ist, eine allgemeine Schulausbildung noch nicht abgeschlossen hat und im Haushalt der Eltern lebt. In diesem Fall greift die Eigenverantwortung noch nicht und es hat weiterhin einen Unterhaltsanspruch.

Ehegattenunterhalt

Diese Form des Unterhalts wird im Bereich des Unterhaltsrechts wiederum in zwei verschiedene Varianten aufgeteilt. Man unterscheidet den Ehegattenunterhalt für die Zeit des getrennten Lebens von der Zeit nach der vollzogenen Scheidung.
Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die erste Variante, auch Trennungsunterhalt genannt, grundsätzlich leichter zu erhalten und oft auch höher ist, als der nacheheliche Unterhalt.

Elternunterhalt

Die letzte Form des Unterhaltes innerhalb des Unterhaltsrechtes beschäftigt sich mit dem so genannten Elternunterhalt. Mit diesen können Eltern, falls eine Bedürftigkeit durch Krankheit festgestellt wurde, Unterhalt von Ihren Kindern einfordern. Dies wird aber nur in sehr seltenen Fällen von den Eltern selber gestellt, sondern von den Sozialhilfeträgern.

Da es zu Regeln auch immer Ausnahmen gibt, lohnt sich die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt natürlich auch in diesem Rechtsgebiet. So wurde in der Vergangenheit für die Bestimmung des Unterhaltes öfters die Dauer der Ehe nicht berücksichtigt oder Mütter, welche sich um die Kinder kümmerten, schlechter dargestellt als der Vater als Alleinverdiener.
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